Sie wollen Heiraten? Was muss man beachten? Welche Unterlagen sind nötig?
Welches Standesamt ist zuständig?
Zuständig zur Anmeldung der Eheschliessung ist das Standesamt, in dessen Gemeinde einer der Verlobten oder beide Partner ihren Wohnsitz haben!
Hat keiner der Verlobten einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, so ist das Standesamt, vor dem die Ehe geschlossen werden soll, für die Entgegennahme der Anmeldung zuständig.
Diese Unterlagen sind nötig:
a) Die Verlobten sind ledig
beglaubigte Abschrift aus dem Geburtseintrag der Verlobten vom Standesamt des Geburtsortes (nicht älter als sechs Monate)
Aufenthaltsbescheinigung des Einwohnermeldeamtes des jeweiligen Wohnortes der Verlobten mit Angabe der Staatsangehörigkeit
Personalausweis oder Reisepass
b) Bestand bereits eine Vorehe, sind vorzulegen:
Eheurkunde vom Standesamt vor der die Ehe geschlossen wurde, mit Vermerk über die Auflösung dieser Ehe (Tod oder Scheidung) oder eine aus dem als Heiratseintrag fortzuführenden Familienbuches ausgestellte beglaubigte Ablichtung
(anstelle des nach neuem Recht vorgesehenen Registerausdrucks)
beglaubigte Ablichtung vom Familienbuch der Vorehe mit Auflösungsvermerk Scheidungseintrag, Sterbefall des ehemaligen Ehepartners
sind sorgeberechtigte Kinder vorhanden: Geburtsurkunden dieser Kinder
Aufenthaltsbescheinigung vom jeweiligen Einwohnermeldeamt des Wohnortes der Verlobten, mit Angabe der Staatsangehörigkeit
Personalausweis oder Reisepass
Die Voraussetzungen zu a) und b) gelten nur wenn beide Partner deutsch, volljährig und voll geschäftsfähig sind. Sind ausländische Mitbürger beteiligt, bitten wir um Vorsprache bei Standesamt.
Weiter Informationen über die Eheschliessung
Trautermine jeden Tag während der Dienststunden (nach Vereinbarung)
Trautermine in den Mitgliedsgemeinden nach Vereinbarung mit dem jeweiligen Bürgermeister
Kosten der Anmeldung der Eheschliessung je nach Urkundenbedarf, Stammbuch ca. 80,-- bis 130,-- €
- Bei Trauung ausserhalb der Dienststunden 70,-- € Aufschlag
Die Höhe der Gebühren richten sich nach dem Bayerischen Kostengesetz!
hier geht es weiter zum Namensrecht in der Ehe...
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