Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main
Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden
Jeder Bürger ist nach dem Bayerischen Meldegesetz verpflichtet, sich beim Umzug, innerhalb einer Woche, bei der zuständigen Meldebehörde anzumelden. Den entsprechenden Vordruck können Sie online unter dem nachfolgenden Link aufrufen, ausfüllen und ausdrucken. Bitte unterschrieben beim Einwohnermeldeamt einreichen.