Was ist neu
 

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Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main


 


 

Breitbandausbau / Breitbandförderung / Höfeprogramm

 

 

Fördersteckbrief für das Erschließungsgebiet

Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde für die Gemeinde Karsbach das endgültige Erschließungsgebiet (Erschließungsgebiete 1 bis 7) veröffentlicht.

 

Der Fördersteckbrief wird auf dem Portal des Breitbandzentrums, Amberg veröffentlicht.

 

 Karte Erschließungsgebiet

 


 

Zuwendungsbescheid - Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

 

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 27.06.2019 persönlich durch Herrn Finanzminister Albert Füracker an die Gemeinde Karsbach überreicht.

 

Karsbach, den 01.07.2019

 

Martin Göbel

1. Bürgermeister

 

von links: Finanzminister Herr Albert Füracker, 1. Bürgermeister Herr Martin Göbel

 


 

 Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde Karsbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (vgl. Verfahrensschritt Nr. 11 Breitbandrichtlinie - BbR).

 

 Bestätigung Kooperationsvertrag

 

Der Kooperationsvertrag wurde am 04.12.2018 geschlossen. Die Baumaßnahmen in den Erschließungsgebieten 1-7 der Gemeinde Karsbach werden durchgeführt. Die Inbetriebnahme des Netzes erfolgt 14 Monate nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrages.

 


 

Eingang der Bestätigung des Vorzeitigen Maßnahmebeginns

Die Bestätigung des Vorzeitigen Maßnahmebeginns für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 28.11.2018 durch die Regierung von Unterfranken an die Gemeinde Karsbach übergeben.

 

Karsbach, 28.11.2018

 

Martin Göbel

1. Bürgermeister

 


 

 Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde Karsbach definierten Erschließungsgebieten 1 bis 7 im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR).

 

 Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 


 

Bekanntmachung zum Auswahlverfahren

Die Gemeinde Karsbach führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.

 

Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Die Gemeinde Karsbach hat die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen, und wählt anhand der unter Ziff. 8 c) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.

 

Die Angebote sind bis zum 07.09.2018, 10:00 Uhr einzureichen.

 

Karsbach, 24.07.2018

Gemeinde Karsbach

 

Martin Göbel

1. Bürgermeister

 

 Karte Ausbaugebiet

 Bekanntmachung Auswahlverfahren

 


 

 Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Die von der Gemeinde Karsbach durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

 

 Ergebnis der Markterkundung

 


 

Markterkundungsverfahren - Anfrage, 14.05.2018

Die Gemeinde Karsbach veröffentlicht eine Anfrage zu den Ausbauplänen der Netzbetreiber. Mit ihr soll abgefragt werden, ob sich Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten. Die detaillierte Anfrage finden Sie anbei.

 

Die Frist läuft bis zum 22. Juni 2018

 

 Bekanntmachung Markterkundungsverfahren - Anfrage

 Karte Erschließungsgebiet (vorläufig)

 


 

Zuwendungsbescheid - Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung

 

Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 23.04.2015 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an die Gemeinde Karsbach überreicht.

 

Karsbach, den 24.04.2015

 

Martin Göbel

1. Bürgermeister 

 

von links: Staatssekretär Herr Albert Füracker, Breitbandpate Herr Johannes Schmelz, 1. Bürgermeister Herr Martin Göbel, Finanzminister Herr Dr. Markus Söder

 


 

Fördersteckbrief für das Erschließungsgebiet

Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde für die Gemeinde Karsbach das endgültige Erschließungsgebiet veröffentlicht.

 

Der Fördersteckbrief wird auf dem Portal des Breitbandzentrums, Amberg veröffentlicht.

 

 Karte Erschließungsgebiet

 


 

Eingang der Bestätigung des Vorzeitigen Maßnahmebeginns für den Ausbau der Breitbandversorgung

 

Die Bestätigung des Vorzeitigen Maßnahmebeginns für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 27.02.2015 durch die Regierung von Unterfranken an die Gemeinde Karsbach übergeben.

 

Karsbach, 27.02.2015

 

Martin Göbel

1. Bürgermeister

 


 

Kooperationsvertrag

Stellungnahme der Gemeinde Karsbach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (vgl. Verfahrensschritt Nr. 11 Breitbandrichtlinie - BbR).

 

 Bestätigung Kooperationsvertrag

 

Der Kooperationsvertrag wurde am 05.03.2015 geschlossen. Die Baumaßnahmen im Erschließungsgebiet Karsbach “Industrie- und Gewerbegebiet” und im Erschließungsgebiet Weyersfeld “Gewerbegebiet” werden durchgeführt. Die Inbetriebnahme des Netzes erfolgt 9 Monate nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrages.

 


 

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde Karsbach definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR).

 

 Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung

 


 

Bekanntmachung zum Auswahlverfahren

Die Gemeinde Karsbach hat neun von 19 Förderschritten bereits erfüllt. Mit der Bekanntmachung zum Auswahlverfahren suchen wir nun nach einem geeigneten Kooperationspartner, der gemeinsam mit uns die Wünsche und Bedürfnisse unserer Bürgerinnen und Bürger im Erschließungsgebiet realisieren kann.

 

Der vom Zuwendungsempfänger mit dem Aus- oder Aufbau eines NGA-Netzes zu beauftragende Netzbetreiber ist im Wege eines wettbewerblichen Verfahrens zu ermitteln.

 

Die Bekanntmachung erfolgt zeitgleich mit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Markterkundung. Die Gemeinde Karsbach schafft damit  im eigenen Zuständigkeitsbereich die tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen, damit der Aus- oder Aufbau des NGA-Netzes erfolgen kann.

 

Die Teilnahmeanträge sind bis zum 30.06.2014, 11:00 Uhr einzureichen.

 

Karsbach, 22.05.2014

Gemeinde Karsbach

 

Martin Göbel

1. Bürgermeister

 

 Karte Ausbaugebiet

 Bekanntmachung Auswahlverfahren

 


 

Ergebnis der Anfrage bei der Bundesnetzagentur

Die Gemeinde Karsbach hat mit Schreiben vom 25.03.2014 die Anfrage an die Bundesnetzagentur gestellt, inwieweit ein Ausbau des NGA - Netzes mit weniger Wettbewerb verzerrenden Mitteln möglich ist. Mit der Stellungnahme vom

09.04.2014 hat die Bundesnetzagentur geantwortet und mitgeteilt, dass mit den vorhandenen Möglichkeiten im Erschließungsgebiet das beabsichtigte Ziel der Gemeinde Karsbach nicht erreicht werden kann.

 

 Antwort Bundesnetzagentur - 09.04.2014

 


 

Ergebnis des Markterkundungsverfahrens

Die von der Gemeinde Karsbach durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.

 

 Karte Erschließungsgebiet

 Karte Erschließungsgebiet - Industrie- und Gewerbegebiet in Karsbach

 Karte Erschließungsgebiet - Gewerbegebiet in Weyersfeld

 Ergebnis der Markterkundung

 


 

Markterkundungsverfahren

Die Gemeinde Karsbach mit dem Industrie- und Gewerbegebiet in Karsbach und dem Gewerbegebiet in Weyersfeld veröffentlicht eine Anfrage zu den Ausbauplänen der Netzbetreiber. Mit ihr soll abgefragt werden, ob sich Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten. Die Gemeinde fragt außerdem in den „schwarzen Flecken" der Grundversorgung (vgl. Nr. 4.1.3 BbR PDF (158 KB)) die Netzbetreiber im Erschließungsgebiet einzeln zu ihren Ausbauplänen und zu ihren Ausbauaktivitäten der nächsten drei Jahre schriftlich an.

 

Die detaillierte Anfrage finden Sie anbei. Die Frist läuft bis zum 07. März 2014.

 

 [Download]

 


 

Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung für einen Breitbandausbau

Die Gemeinde Karsbach mit dem Industrie- und Gewerbegebiet in Karsbach und dem Gewerbegebiet in Weyersfeld hat eine Ist-Analyse zur Breitbandversorgung und eine Bedarfsbefragung in den Erschließungsgebieten durchgeführt.

 

Die Ergebnisse sind im nachfolgenden Dokument dargestellt.

 

Grundsätzlich sollen alle Unternehmen in diesen Gebieten mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload versorgt werden, zumindest aber mit Übertragungsraten von mindestens 30 Mbit/s im Download. Der von den Unternehmen in den Kumulationsgebieten gemeldete und begründete Bandbreitenbedarf von mindestens 50 Mbit/s im Download und 2 Mbit/s im Upload muss stets befriedigt werden.

 

Darüber hinaus verspricht sich die Gemeinde mit dem Ausbau eine weitgehende Mitversorgung der außerhalb der Erschließungsgebiete liegenden Privathaushalte und Unternehmer.

 

Das Ergebnis der Ermittlung der Versorgung mit Breitbanddiensten ist aus der beigefügten Karte ersichtlich.

 

Die Bedarfsermittlung der Gemeinde Karsbach mit dem Industrie- und Gewerbegebiet in Karsbach und dem Gewerbegebiet in Weyersfeld hat ergeben, dass 11 Unternehmen i. S. v. § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG) Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream haben.

 

 Karte Gemeinde Karsbach / Weyersfeld - Ergebnis Ist-und Bedarfsanalyse

 

Karsbach, 23.01.2014

Gemeinde Karsbach

 

Martin Göbel

1. Bürgermeister

 


 

Breitbandförderung – Gemeinde Karsbach, Gewerbegebiet Weyersfeld - jetzt Bedarf melden!

Die Gemeinde Karsbach hat sich entschlossen, als 2. Erschließungsgebiet das Gewerbegebiet Weyersfeld im Rahmen des Förderprogramms auszubauen. Das neue Erschließungsgebiet ist aus der unten angeführten Karte ersichtlich.

 

Unternehmen im Gewerbegebiet Weyersfeld sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet bis

03.01.2014 zu melden. Nutzen Sie hierfür das unten angefügte Formular.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Breitbandpate, Herr Johannes Schmelz, gerne zur Verfügung.

Tel.: 09351 9724-23

Fax: 09351 9724-50

E-Mail: Johannes.Schmelz@vgem-gemuenden.bayern.de

 

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

 

 Bedarfsabfrage

 Fragebogen

 Vorläufiges Erschließungsgebiet

 


 

Breitbandförderung - jetzt Bedarf melden!

Unternehmen sind aufgefordert, ihren Bedarf zu melden.

 

Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten an und gewährt hierfür einen staatlichen Zuschuss.

 

Die Gemeinde Karsbach hat ein vorläufiges Erschließungsgebiet festgelegt, in dem Bedarf für den Ausbau eines NGA-Netzes bestehen könnte. Das Erschließungsgebiet umfasst das Gewerbe- und Kumulationsgebiet, entsprechend der beiliegenden Karte. Grundlage für eine Erschließung ist der entsprechende Bedarf der in diesem Gebiet angesiedelten Unternehmen gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 Umsatzsteuergesetz (UStG).

 

Besteht ein Ausbaubedarf, sollen grundsätzlich alle Anschlussinhaber (Privathaushalte und Unternehmer) im Erschließungsgebiet mit einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream versorgt werden, zumindest aber mit einer Übertragungsrate von mindestens 30 Mbit/s im Downstream. Der Bedarf an einer Übertragungsrate von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und  mindestens 2 Mbit/s im Upstream derjenigen Unternehmer, die diesen  Bedarf glaubhaft gemacht haben, muss stets befriedigt werden.

 

Wir wollen die Erhöhung der verfügbaren Bandbreite schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinie verschiedene Verfahrensschritte nötig, die sukzessive abgearbeitet werden müssen. Zu Beginn steht die Feststellung des Bedarfs nach Hochgeschwindigkeitsinternet im Gemeindegebiet.

 

Da die tatsächlich verfügbare Geschwindigkeit von der zugesicherten Geschwindigkeit des Anbieters oft abweicht, ist ein Test erforderlich. Die aktuelle Übertragungsgeschwindigkeit kann auf der Internetseite

 www.initiative-netzqualitaet.de/startseite gemessen werden.

 

Unternehmen der Gemeinde Karsbach sind nun aufgefordert, ihren Bedarf an Hochgeschwindigkeitsinternet

(bis 13.10.2013) zu melden. Nutzen Sie hierfür das unten angefügte Formular.

 

Für Rückfragen steht Ihnen unser Breitbandpate,

Herr Johannes Schmelz, gerne zur Verfügung.

Tel.: 09351 9724-23

Fax: 09351 9724-50

E-Mail: Johannes.Schmelz@vgem-gemuenden.bayern.de

 

Wir bedanken uns für Ihre Mithilfe!

 

 Bedarfsabfrage

 Fragebogen

 Vorläufiges Erschließungsgebiet