Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main
Der Nachwuchs ist angekommen, was muss man jetzt tun?
Anmeldung beim Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche. Bei Geburt in Klinik zeigt die Klinikverwaltung die Geburt beim zuständigen Standesamt an.
Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:
Personalausweise bzw. Pässe der Eltern
Abschrift Familienbuch, wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind
sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet und ledig: Abstammungsurkunde der Eltern
Geburtsbescheinigung von dem Arzt oder der Hebamme
Vornamenserklärung für das Kind
wenn die Eltern unterschiedliche Familiennamen führen: Namenserklärung für den Geburtsnamen des Kindes
Ist ein Elternteil Ausländer oder die Ehe der Mutter des Kindes im Ausland geschieden, bitten wir um telefonische Rückfrage
Vaterschaftanerkennung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich
wenn ein Elternteil Ausländer ist, kann unter Umständen auch eine Mutterschaftsanerkennung erforderlich werden.
Diese Aufstellung ist nicht abschliessend: Grundsätzlich empfehlen wir im Einzelfall eine Rücksprache zu den vorzulegenden Urkunden und zur Namensführung!