Was ist neu
 

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Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main


 


 

 

Der Nachwuchs ist angekommen, was muss man jetzt tun?

 

 

Anmeldung beim Standesamt des Geburtsortes innerhalb einer Woche. Bei Geburt in Klinik zeigt die Klinikverwaltung die Geburt beim zuständigen Standesamt an.

 

 

Dafür sind folgende Unterlagen notwendig:

 

  • Personalausweise bzw. Pässe der Eltern
  • Abschrift Familienbuch, wenn die Eltern des Kindes verheiratet sind
  • sind die Eltern des Kindes nicht miteinander verheiratet und ledig: Abstammungsurkunde der Eltern
  • Geburtsbescheinigung von dem Arzt oder der Hebamme
  • Vornamenserklärung für das Kind
  • wenn die Eltern unterschiedliche Familiennamen führen: Namenserklärung für den Geburtsnamen des Kindes
  • Ist ein Elternteil Ausländer oder die Ehe der Mutter des Kindes im Ausland geschieden, bitten wir um telefonische Rückfrage
  • Vaterschaftanerkennung ist sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach möglich
  • wenn ein Elternteil Ausländer ist, kann unter Umständen auch eine Mutterschaftsanerkennung erforderlich werden.

 

 

Diese Aufstellung ist nicht abschliessend: Grundsätzlich empfehlen wir im Einzelfall eine Rücksprache zu den vorzulegenden Urkunden und zur Namensführung!


 

Anfragen an das Standesamt

 

Frau Jasmin Heim,

Herr Benedikt Steigerwald

 

Tel. 09351 9724-18

Tel. 09351 9724-15

Fax 09351 9724-50

 

Email: Standesamt

 

 

Links:

 

Anträge und Vordrucke