Was ist neu
 

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Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main


 


 

 

Vorläufiger Reisepass!  Für wen wird das Dokument ausgestellt?

 

der vorläufige Reisepass ist grundsätzlich nur in besonderen Einzelfällen auszustellen, z.B. wenn der Passbewerber glaubhaft macht, sofort einen Pass zu benötigen, und die Ausstellung eines regulären Passes nicht bis zu dem Zeitpunkt des voraussichtlich erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Die Passbehörden können die Vorlage von geeigneten Belegen verlangen.

 

 

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung notwendig?

    Alter Reisepass / Kinderreisepass / Kinderausweis (soweit vorhanden)

     

    Personalausweis (bei Erstbeantragung)  oder Geburtsurkunde

     

    Biometrische Lichtbild

 

 

Wie lang ist der vorläufige Reisepass gültig?

    Die Gültigkeitsdauer beträgt bis zu einem Jahr

 

 

Was kostet der vorläufige Reisepass?

    26 Euro

 

 

Besonderheiten

 

Für Reisen in die USA sind Inhaber vorläufiger Reisepässe seit 01.05.2006 visumpflichtig

 

 

 

 

Vorläufiger Bundespersonalausweis!  Für wen wird das Dokument ausgestellt?

 

Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben (nach Landesrecht kann auch an jüngere Personen ein Personalausweis ausgestellt werden).

 

 

Welche Unterlagen sind bei der Beantragung notwendig?

    Alter Personalausweis / Kinderreisepass / Kinderausweis (soweit vorhanden)

     

    (bei Erstbeantragung) eine Geburtsurkunde

     

    Biometrische Lichtbild

 

 

Wie lang ist der vorläufige Personalausweis gültig?

    Höchstens 3 Monate

 

 

Was kostet der vorläufige Reisepass?

    Die Gebühren sind von den Bundesländern unterschiedlich geregelt und können bei der zuständigen Personalausweisbehörde in Erfahrung gebracht werden.

     

 

Anfragen an das Passamt

 

Benedikt Steigerwald,

Daniela Ritter

Jasmin Heim

 

Tel. 09351 9724-15

Tel. 09351 9724-14

Fax 09351 9724-50

 

 

Email: Passamt

 

 

Links:

 

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