Was muss tun, bei einem Sterbefall?
Der Tod eines Menschen muss dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, mündlich oder schriftlich spätestens am dritten auf den Tod folgenden Werktag angezeigt werden.
Zuständig für die Beurkundung von Sterbefällen in unseren Mitgliedsgemeinden Gössenheim, Gräfendorf und Karsbach, ist das Standesamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main.
Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
Wenn die verstorbene Person ledig war:
eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenregister vom Standesamt des Geburtsortes
Wenn die verstorbene Person verheiratet/verpartnert war:
Geburtsurkunden beider Ehegatten/Lebenspartner und die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde bzw. eine beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister/Lebenspartnerschaftsregister (bei im Ausland geschlossenen Ehen: Heiratsurkunde)
Wenn die Ehe/Lebenspartnerschaft der Verstorbenen Person bei Eintritt des Todes bereits aufgelöst war:
Geburtsurkunden beider Ehegatten/Lebenspartner und die Eheurkunde/Lebenspartnerschaftsurkunde, sowie das Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder die Sterbeurkunde des bereits verstorbenen Ehegatten
Nachweis über den letzten Wohnsitz (Melde- oder Aufenthaltsbescheinigung)
Kosten der Bestattung:
Die Kosten richten sich nach den Satzungen der Mitgliedsgemeinden. Auskünfte erteilt die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden.
Für die Anzeige des Sterbefalles kann auch ein Bestatter beauftragt werden.
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