Was ist neu
 

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Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main


 


 

 

Wie erwirbt ein Kind die deutsche Staatsangehörigkeit?

 

 

Information zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit von Kindern nichtdeutscher

Eltern. Am 01.01.2000 tritt das neue Staatsangehörigkeitsrecht in Kraft.

 

Die Integration der dauerhaft in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Ausländer und ihrer Kinder soll durch einen erleichterten Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit verbessert werden.

 

 

 

Liebe ausländische Mitbürger,

 

ab dem 01.01.2000 erwirbt Ihr in Deutschland geborenes Kind neben einer evtl. ausländischen Staatsangehörigkeit auch die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn mindestens einer von Ihnen

 

    1. seit mindestens acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hat

     

    2. eine Aufenthaltsberechtigung oder seit drei Jahren eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis besitzt.

     

Anmerkung: Alle anderen Arten der Aufenthaltsgenehmigung (z.B. befristete Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltsbefugnis) sowie die Aufenthaltsgestattung erfüllen die gesetzlichen Anforderungen an den Aufenthaltstitel nicht.

 

 

Da der Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit Ihres Kindes in das Geburtenbuch einzutragen ist, benötigt das Standesamt zur Geburtsbeurkundung zusätzlich unbedingt Ihre Reisepässe mit eingetragener Aufenthaltsgenehmigung (bei Angehörigen eines Mitgliedstaates der Europäischen Gemeinschaft auch die deutsche EU-Aufenthaltserlaubniskarte).

 

Sind die vom Gesetz geforderten ausländerrechtlichen Aufenthaltsgenehmigungen bei einem Elternteil gegeben, stellt das Standesamt in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde fest, ob Ihr Kind gemäß § 4 Abs. 3 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) die deutsche Staatsangehörigkeit erworben hat, die dann im Geburtseintrag des Kindes vermerkt wird.

 

Das neue Staatsangehörigkeitsrecht lässt die Mehrstaatigkeit für diese Kinder zeitlich befristet zu. Bis zur Volljährigkeit haben sie zwei Staatsangehörigkeiten, danach müssen sie sich für eine Staatsangehörigkeit entscheiden (§ 29 StAG).

 

 

 

Für Rückfragen und weitere Auskünfte steht Ihnen das Standesamt oder das Landratsamt Main-Spessart - Ausländeramt - in Karlstadt, Telefon 09353/7930 zu Verfügung.


 

Anfragen an das Standesamt

 

Frau Jasmin Heim,

Herr Benedikt Steigerwald

 

Tel. 09351 9724-18

Tel. 09351 9724-15

Fax 09351 9724-50

 

Email: Standesamt

 

 

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