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Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main


 


 

Blick-auf-Sachsenheim

 

Die Geschichte von Sachsenheim

(altes Wappen von Sachsenheim gültig von 1954 bis 1971)

Wappen Sachsenheim

 

Kurzer historischer Rückblick

 

Der Name "Sachsenheim" weist daraufhin, daß die ursprünglichen Bewohner aus Sachsen hier angesiedelt wurden. Nach den Aufzeichnungen im Archiv des historischen Vereins für Unterfranken Bd VI führte Karl der Große im Jahre 798 tausend Sachsen mit Weibern und Kindern aus ihrem Heimatland und verteilte diese in Franken.

 

Durch diese Gewaltmaßregel, welche zum Brechen des Widerstandes der Sachsen gegen den Kaiser getroffen wurde, dürfte der Sachsenheim mit vertriebenen Sachsen besetzt worden sein. Ursprünglich hieß die Niederlassung "Sassen".

 

Die erste urkundlich bezeugte Grundherrschaft in Sachsenheim, wird 1277 genannt. In diesem Jahr erwarb das Kloster Schönau das Gut zu "Sassen" (heute Sachsenheim) von Heinrich von Rumrod. Geschichtlich bedeutsam war für Sachsenheim das Jahr 1732. In diesem Jahr verlegte der letzte Amtskeller der Burg Homburg seinen Amtssitz, nach dem die Burg ausgebrannt war, nach Sachsenheim.

 

Die im Zuge der Verwaltungsverlegung von Amtskeller Mohr 1732 in Sachsenheim errichteten Gebäude fallen heute noch, wegen der Wucht und Größe ihrer Ausführung, jedem Besucher in die Augen, geben dem ganzen Ort mit seinen Anlagen, ein eigenes festungsähnliches Gepräge. Als Amtsgebäude diente das heutige, im gegenwärtigen Zeitpunkt noch bestehende Gebäude des ehemaligen Gasthauses "Zum Löwen".

 

Am Türsturz ist das Wappen des Fürstbischofs Friedrich Karl von Schönborn in Stein gemeißelt, darunter steht die Jahreszahl 1732. Charakteristisch für das ehemalige Amtsgeäude ist der Fenstersturz. die Keilsteine sind mit Muscheln und Akanthen verziert. Das gesamte Gerichtsareal umfasste eine Fläche von ca. 1,3 ha das sich von der Brunnengasse bis zur Mohrstraße und von der Wernfelder Straße zur Langgasse erstreckte. Hinzu kamen noch eine eigene Mühle an der Wern und eine kleine neue Zehntscheune.

 

Das stattliche Haus mit der breiten Treppe und dem Steingeländer, den dicken Mauern und den vergitterten Fenstern ist heute wieder prächtig restauriert und dient der gesamten Ortschaft zur Zierde. Das rundbogige Hoftor mit Sandsteinfigur "St. Maria" enthält die Inschrift: "A. Mohr Cellar". Neben dem Amtssitz des letzten Amtskellers diente das Gebäude dem Landgericht Gemünden als Dienstgebäude. Das Landgericht wurde im Jahre 1838 nach Gemünden verlegt.

 

Vermutlich durch das Gemeindeedikt von 1818 wurde Sachsenheim, das bisher mit Gössenheim ein politische Gemeinde mit einer gemeinsamen Gemarkung bildete, eine selbstständige Gemeinde. Mit Beschluss des königl. Landgerichtes Gemünden vom 18. Januar 1825 wurde die Gemarkung nach der Einwohnerzahl geteilt. Sachsen erhielt 1/3 und Gössenheim 2/3 der Gemarkungsfläche. Die Bewohner blieben Eigentümer ihrer bisherigen Grundstücke.

 

Laut mündlicher Überlieferung soll der Amtskeller Mohr die Gemarkungsflächen bereits Jahre zuvor schon in gleicher Weise aufgeteilt haben (nach 1732). Ein Indiz spricht dafür, weil am 18. September 1792 der Schultheis zu Sachsenheim (1. Bürgermeister), Johannes Feser, eine notarielle Vereinbarung des Schäfereirechtes im unteren Werntal ebenfalls unterzeichnete, wie auch die drei Schultheise von Adelsberg, Jörg Adam Krug, Wernfeld, Andreas T(D)otter und Gössenheim, Jakob Seufert(h). Also müsste Sachsenheim bereits über eine gewisse Eigenständigkeit bereits vor 1818 verfügt haben, weil es als selbstständige Gemeinde hier beurkundet wurde.

 

Wahrscheinlich war die Gemeinde Sachsenheim sogar über 180 Jahre selbstständig. Im Zuge der großen Gebietsreform wurde mit Beschluss der Regierung von Unterfranken vom 22.12.1971 mit Wirkung vom 01.01.1972 Sachsenheim als Ortsteil in die Gemeinde Gössenheim wieder eingegliedert.

 

 Das Wappen von Sachsenheim (Erläuterung)

 

 Originalwappen von Sachsenheim (Fotokopie)