Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main
Lebenspartnerschaft
Seit Inkrafttreten des Lebenspartnerschaftsgesetzes können auch gleichgeschlechtliche Partner den Bund fürs Leben schließen. Wer für die Begründung der eingetragenen Lebenspartnerschaft zuständig ist, regeln die jeweiligen Ausführungsgesetze der Länder.