Was ist neu
 

© 2018

Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main


 


 

 

Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit

 

An alle Gemeinden des Landkreises Main-Spessart

 

Um die Dunkelziffer bei Kampfhunden aufzuklären, bitten wir im Einvernehmen mit dem Veterinäramt um folgendes:

 

Prüfen Sie generell, ob Ihnen bekannte Kampfhunde der Erlaubnis bedürfen, oder ob ein Negativzeugnis erforderlich ist, außerdem ob der Halter überhaupt die Grundvoraussetzungen der Zuverlässigkeit erfüllt.

 

Falls ein Negativzeugnis eines Hundesachverständigen für einen Kampfhund der Gruppe 2 erforderlich ist (§ 1 Abs. 2 der VO), lassen Sie sich dieses vorlegen und leiten es dem Veterinäramt zur Prüfung auf seine Schlüssigkeit zu. Verfügen Sie dann bei Feststellung einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit des Hundes gegenüber Menschen oder Tieren das gesetzlich geforderte Verbot der Hundehaltung.

 

Wenn es sich um einen Kampfhund der Gruppe 1 handelt (§ 1 Abs. 1 der VO) und keine Erlaubnis erteilt werden kann, weil ein berechtigtes Interesse an der Hundehaltung sowie die Zuverlässigkeit des Hundehalters fehlen, dann muss die Hundehaltung vom Betroffenen/der Betroffenen aufgegeben werden. Dies müssen Sie zuständigkeitshalber anordnen und verfügen, dass der Hund in ein Land/Bundesland gebracht wird, wo keine Erlaubnispflicht besteht, oder der Hund in ein Tierheim verbracht wird oder notfalls, wenn keine andere Möglichkeit besteht, eingeschläfert wird.

 

Grundsätzlich muss der Besitzer die genaue Anschrift angeben, wohin sein Hund abgegeben wurde. Die VO gilt nicht nur für reinrassige Kampfhunde, sondern auch für Kreuzungen dieser Rassen untereinander oder anderen als den von Absatz 1 der VO erfassten Hunden. Suspekt sind immer Besitzerangaben wie "Boxer-Mischling", "Boston-Terrier" oder keine Angabe einer Rasse. In solchen Fällen ist es sinnvoll, dem Besitzer die Bildtafel vorzulegen, damit er eine Ähnlichkeit seines Hundes mit den abgebildeten Kampfhunderassen ausschließt.

 

Man kann den Besitzer auch bitten, den Hund einmal vorzustellen (kann im Freien sein) und sich selbst anhand der Bildtafel vergewissern, ob es sich um einen Kampfhund (oder eine Kreuzung damit) handelt. Im Zweifelsfalle schalten Sie das Staatliche Veterinäramt ein. Teilen Sie uns alle Kampfhunde oder Kreuzungen von Kampfhunden, die Ihnen gemeldet und noch nicht erfasst wurden, zur Weiterleitung an das Veterinäramt mit, damit wir einen Überblick über die Anzahl der Kampfhunde erhalten.

 

(Auszug aus einem Schreiben des Landratsamtes MSP)


 

Anfragen zu öffentlicher Sicherheit

 

Herr Benedikt Steigerwald

 

Tel. 09351 9724-15

Fax 09351 9724-50

 

Email: Benedikt Steigerwald

 

 

Links:

 

Anträge und Vordrucke