Was ist neu
 

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Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main


 


 

Gewerbe

 

 

§ 14 Anzeigepflicht

 

(1) Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes, einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der zuständigen Behörde gleichzeitig anzeigen. Das Gleiche gilt, wenn

 

1. der Betrieb verlegt wird,

 

2. der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder

 

3. der Betrieb aufgegeben wird.

 

 

Weitere Informationen erhalten sie beim Gewerbeamt der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main (09351/9724-15)

 

Verschiedene Vordrucke:

 

Gewerbeanmeldung

 

Gewerbeummeldung

 

Gewerbeabmeldung


 

Anfragen an das Gewerbeamt

 

Herr Benedikt Steigerwald

 

Tel. 09351 9724-15

Fax 09351 9724-50

 

Email: Benedikt Steigerwald

 

 

Links:

 

Anträge und Vordrucke