Alle wichtigen Informationen über die Fischereiprüfungen
Die Fischerprüfung in Bayern findet jährlich jeweils am ersten Samstag im März statt.
Bitte beachten Sie den spätesten Anmeldetermin.
Online-Anmeldung sowie weitergehende Informationen zur Fischerprüfung, Schulungsunterlagen, Lernhilfen etc. finden Sie auf folgenden Internetseiten
www.fischerpruefung.bayern.de
www.fischerpruefung.de
Anmeldevordrucke können im Internet
a) für die Fischerprüfung und Vorbereitungslehrgang unter www.fischerpruefung.bayern.de
b) für den Vorbereitungslehrgang unter dem Link “Anträge und Vordrucke” abgerufen werden.
Interessenten, die über keinen Internetanschluss verfügen, können die Formulare auch bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main, Zimmer Nr. 13 erhalten. Alle wichtigen Informationen zur Staatlichen Fischerprüfung finden Sie im Internet unter den vorgenannten Adressen.
Anmeldevordrucke sowie der Terminplan für Karlstadt, können bei der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main abgeholt werden.
Bei weiteren Rückfragen wenden Sie sich bitte an den Fischereiverband Unterfranken,
Tel. 0931/414455, Internet: http://www.fischereiverband-unterfranken.de
Email: info@fischereiverband-unterfranken.de
Auskünfte erteilt auch der Sachbearbeiter der Verwaltungsgemeinschaft, Herr Steigerwald.
Vorbereitungslehrgang und Fischerprüfung in anderen Bundesländern Teilnahme von Bewerbern mit Hauptwohnung in Bayern
Veranlasst durch eine Reihe von Anfragen teilen wir Ihnen Folgendes mit:
Ein Antragsteller mit Hauptwohnung in Bayern erhält einen Fischereischein seit dem 01. Januar 2006 grundsätzlich nur dann, wenn er den Vorbereitungslehrgang und die staatliche Fischerprüfung in Bayern absolviert und bestanden hat (Art. 66 Abs. 1 FiG).
Ausnahmeregelungen gelten nur für Fischereischeinbewerber, die ihren Wohnsitz zum Zeitpunkt der Ablegung ihrer Fischerprüfung nicht in Bayern hatten und erst anschließend in Bayern zugezogen sind.
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