Dorferneuerung der Gemeinde Gräfendorf - Verfahren Gräfendorf 3
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) hat das Verfahren der umfassenden Dorferneuerung Gräfendorf 3 am 15.12.2016 angeordnet. Damit können ab sofort Anträge auf Förderung privater Baumaßnahmen in der Dorferneuerung, wie dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie die Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen, gestellt werden.
Die Beratung und die Abwicklung der Förderanträge erfolgt durch die „Förderstelle Dorferneuerung“ des Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben im Fördergebiet liegt, was im Wesentlichen mit dem Altortbereich von Gräfendorf übereinstimmt.
Es muss unbedingt beachtet werden, dass erst mit der Baumaßnahme begonnen werden darf, wenn die sogenannte “Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn” des Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken dem Antragsteller vorliegt.
Förderungsmöglichkeit durch die Gemeinde Gräfendorf!
Des Weiteren bietet die Gemeinde Gräfendorf zusätzlich und neben der Förderung vom Amt für Ländliche Entwicklung ein eigenes kommunales Förderprogramm an. Dieses kommunale Förderprogramm ist komplett losgelöst von der Dorferneuerung Gräfendorf 3 anzusehen.
Die Gemeinde Gräfendorf gewährt für Investitionen zur Erhaltung und Nutzung vorhandener Bausubstanz Zuwendungen, um leerstehende Gebäude zu sanieren und bewohnbar herzurichten. Damit soll eine Abwanderung in andere Siedlungsgebiete und eine Verödung der Altorte verhindert werden. Eine Förderung kann unter den nachfolgend aufgeführten Voraussetzungen gewährt werden.
Ansprechpartner:
Herr Johannes Schmelz
Frankfurter Straße 4 a
97737 Gemünden a. Main
Tel. 09351 9724-23
Fax 09351 9724-50
E-Mail Johannes.Schmelz@vgem-gemuenden.bayern.de
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