Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main
Dorferneuerung der Gemeinde Gössenheim - Verfahren Gössenheim 3
Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) hat das Verfahren der umfassenden Dorferneuerung Gössenheim 3 am 29.04.2013 angeordnet. Damit können ab sofort Anträge auf Förderung privater Baumaßnahmen in der Dorferneuerung, wie dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie die Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen, gestellt werden.
Die Beratung und die Abwicklung der Förderanträge erfolgt durch die „Förderstelle Dorferneuerung“ des Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben im Fördergebiet liegt, was im Wesentlichen mit dem Altortbereich von Gössenheim übereinstimmt.
Es muss unbedingt beachtet werden, dass erst mit der Baumaßnahme begonnen werden darf, wenn die sogenannte “Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn” des Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken dem Antragsteller vorliegt.
Förderungsmöglichkeit durch die Gemeinde Gössenheim
Des Weiteren bietet die Gemeinde Gössenheim zusätzlich und neben der Förderung vom Amt für Ländliche Entwicklung ein eigenes kommunales Förderprogramm an. Dieses kommunale Förderprogramm ist komplett losgelöst von der Dorferneuerung Gössenheim 3 anzusehen.