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Herr Johannes Schmelz Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main


 


 

Dorferneuerung der Gemeinde Gössenheim - Verfahren Gössenheim 3

 

Das Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken (ALE) hat das Verfahren der umfassenden Dorferneuerung Gössenheim 3 am 29.04.2013 angeordnet. Damit können ab sofort Anträge auf Förderung privater Baumaßnahmen in der Dorferneuerung, wie dorfgerechte Gestaltungs- und Erhaltungsmaßnahmen an Wohn- und Wirtschaftsgebäuden sowie die Gestaltung von Vorbereichen und Hofräumen, gestellt werden.

 

Die Beratung und die Abwicklung der Förderanträge erfolgt durch die „Förderstelle Dorferneuerung“ des Amt für Ländliche Entwicklung Würzburg. Voraussetzung für eine Förderung ist, dass das Vorhaben im Fördergebiet liegt, was im Wesentlichen mit dem Altortbereich von Gössenheim übereinstimmt.

 

Es muss unbedingt beachtet werden, dass erst mit der Baumaßnahme begonnen werden darf, wenn die sogenannte “Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn” des Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken dem Antragsteller vorliegt.

 

 

Private Maßnahmen (Private Bauherren)

1

 Gebietskarte Gössenheim Maßstab 1:1000 (Fördergebiet)

2

 Infoblatt - Förderung privater Baumaßnahmen (Was wird alles gefördert?) Dorferneuerung Richtlinie 2017

3

 Förderantrag Private Bauherren

4

 Verwendungsnachweis Private Bauherren

5

 Bayerisches Staatsministerium für Ernährung Landwirtschaft und Forsten

(Förderanträge, Verwendungsnachweise, weitere Informationen und Unterlagen rund um die Dorferneuerung)

6

 Dorfentwicklung Gössenheim (Sei dabei - mach mit)

 

 

 

Gemeinschaftliche/Öffentliche Maßnahmen

7

 Vorstandschaft Teilnehmergemeinschaft Gössenheim 3

8

 Amt für Ländliche Entwicklung Unterfranken

9

 Dorfentwicklung Gössenheim (Sei dabei - mach mit)

 


 

Förderungsmöglichkeit durch die Gemeinde Gössenheim

 

Des Weiteren bietet die Gemeinde Gössenheim zusätzlich und neben der Förderung vom Amt für Ländliche Entwicklung ein eigenes kommunales Förderprogramm an. Dieses kommunale Förderprogramm ist komplett losgelöst von der Dorferneuerung Gössenheim 3 anzusehen.

 

 Die Gemeinde Gössenheim fördert Familien mit Kindern beim Bauplatzkauf

 Gemeindliches Förderprogramm zur Aktivierung von Leerständen und Baulücken

 Grundstücks- und Immobilienbörse der Verwaltungsgemeinschaft Gemünden a. Main

 

Ansprechpartner:

Herr Johannes Schmelz

Frankfurter Straße 4 a

97737 Gemünden a. Main

Tel. 09351 9724-23

Fax 09351 9724-50

E-Mail Johannes.Schmelz@vgem-gemuenden.bayern.de