Breitbandausbau / Breitbandförderung / Höfeprogramm
Fördersteckbrief für das Erschließungsgebiet
Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde für die Gemeinde Gössenheim das endgültige Erschließungsgebiet (Erschließungsgebiete 1 bis 7) veröffentlicht.
Der Fördersteckbrief wird auf dem Portal des Breitbandzentrums, Amberg veröffentlicht.
Karte Erschließungsgebiet
Zuwendungsbescheid - Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 27.06.2019 persönlich durch Herrn Finanzminister Albert Füracker an die Gemeinde Gössenheim überreicht.
Gössenheim, den 01.07.2019
Klaus Schäfer
1. Bürgermeister
von links: Finanzminister Herr Albert Füracker, 1. Bürgermeister Herr Klaus Schäfer
Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde Gössenheim bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (vgl. Verfahrensschritt Nr. 11 Breitbandrichtlinie - BbR).
Bestätigung Kooperationsvertrag
Der Kooperationsvertrag wurde am 21.01.2019 geschlossen. Die Baumaßnahmen in den Erschließungsgebieten 1-7 der Gemeinde Gössenheim werden durchgeführt. Die Inbetriebnahme des Netzes erfolgt 14 Monate nach Unterzeichnung des Kooperationsvertrages.
Eingang der Bestätigung des Vorzeitigen Maßnahmebeginns
Die Bestätigung des Vorzeitigen Maßnahmebeginns für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 02.01.2019 durch die Regierung von Unterfranken an die Gemeinde Gössenheim übergeben.
Karsbach, 02.01.2019
Klaus Schäfer
1. Bürgermeister
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde Gössenheim definierten Erschließungsgebieten 1 bis 7 im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern (BbR).
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Bekanntmachung zum Auswahlverfahren
Die Gemeinde Gössenheim führt zur Auswahl eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aufbau und Betrieb eines NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 5 der Breitbandrichtlinie – BbR – (herunterladbar unter www.schnelles-internet.bayern.de) durch. Eine förmliche Ausschreibungspflicht aufgrund Vergaberechts besteht nicht, sodass auch der Rechtsweg zu den Vergabekammern nicht eröffnet ist.
Die Auswahl erfolgt im Wege eines freihändigen wettbewerblichen Verfahrens. Die Bewerber haben Gelegenheit, bis zum Ablauf der Angebotsfrist ein Angebot abzugeben. Die Gemeinde Gössenheim hat die Möglichkeit, Verhandlungen mit den Bietern durchzuführen, und wählt anhand der unter Ziff. 8 c) genannten Wertungskriterien das wirtschaftlichste Angebot für den Zuschlag aus.
Die Angebote sind bis zum 19.10.2018, 10:00 Uhr einzureichen.
Gössenheim, 27.08.2018
Gemeinde Gössenheim
Erich Fenn
2. Bürgermeister
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Die von der Gemeinde Gössenheim durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass in Teilbereichen ein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant (Eigenausbau durch Nahbereichs-Vectoring).
Markterkundungsverfahren - Anfrage, 28.06.2018
Die Gemeinde Gössenheim veröffentlicht eine Anfrage zu den Ausbauplänen der Netzbetreiber. Mit ihr soll abgefragt werden, ob sich Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten. Die detaillierte Anfrage finden Sie anbei.
Die Frist läuft bis zum 3. August 2018
Fördersteckbrief für das Erschließungsgebiet
Zur Dokumentation der Infrastruktur gemäß Ziffer 9 der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (BbR) wurde für die Gemeinde Gössenheim das endgültige Erschließungsgebiet veröffentlicht.
Der Fördersteckbrief wird auf dem Portal des Breitbandzentrums, Amberg veröffentlicht.
Karte Erschließungsgebiet
Zuwendungsbescheid - Eingang des Förderbescheides für den Ausbau der Breitbandversorgung
Der Förderbescheid für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 13.10.2015 durch Herrn Finanzminister Dr. Markus Söder und Herrn Staatssekretär Albert Füracker an die Gemeinde Gössenheim überreicht.
Gössenheim, den 14.10.2015
Theodor Gärtner
1. Bürgermeister
von links: Finanzminister Herr Dr. Markus Söder, 1. Bürgermeister Herr Theodor Gärtner, Staatssekretär Herr Albert Füracker
Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde Gössenheim bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Bestätigung Kooperationsvertrag
Eingang der Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für den Ausbau der Breitbandversorgung
Die Bestätigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns für den Ausbau der Breitbandversorgung wurde am 25.09.2015 durch die Regierung von Unterfranken an die Gemeinde Gössenheim übergeben.
Gössenheim, 25.09.2015
Theodor Gärtner
1. Bürgermeister
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde Gössenheim definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes;
Die Gemeinde Gössenheim führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Kommune definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom
10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 11.06.2015, 10:00 Uhr einzureichen.
Karte Ausbaugebiet
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Bekanntmachung
Die Gemeinde Gössenheim zeigt an, dass das Auswahlverfahren, bekanntgemacht am 27.10.2014, aufgehoben wurde. Die Gemeinde beabsichtigt daher ein neues Auswahlverfahren auf Basis der Breitbandrichtlinie Bayern mit geänderten, angepassten Leistungskriterien durchzuführen und wird die Bekanntmachung schnellstmöglichst veröffentlichen.
Kooperationsvertrag
Stellungnahme der Gemeinde Gössenheim bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie - BbR).
Bestätigung Kooperationsvertrag
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung für einen Netzbetreiber für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in den von der Gemeinde Gössenheim definierten Erschließungsgebieten im Rahmen der Richtlinien zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten in Bayern (BbR)
Bekanntmachung der vorgesehenen Auswahlentscheidung
Bekanntmachung
Die Gemeinde Gössenheim gibt hiermit die Frist zur Nachbesserung der abgegebenen Angebote von den Anbietern (Deutsche Telekom und Stadtwerke Hammelburg) bis zum 19.02.2015 bekannt.
Auswahlverfahren - Bekanntmachung
Bekanntmachung der Auswahl eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes;
Die Gemeinde Gössenheim führt ein Auswahlverfahren zur Ermittlung eines Netzbetreibers für den Aus- bzw. Aufbau eines NGA-Netzes in dem von der Kommune definierten Erschließungsgebiet im Rahmen der Richtlinie zur „Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Breitbandrichtlinie-BbR)“ in der Fassung vom
10.Juli 2014, Az.:75-O 1903-001-24929/14 durch.
Die Unterlagen der Bekanntmachung werden nachfolgend zum Download bereitgestellt.
Die Teilnahmeanträge sind bis zum 05.12.2014, 11:00 Uhr einzureichen.
Karte Ausbaugebiet
Bekanntmachung Auswahlverfahren
Ergebnis des Markterkundungsverfahrens
Die von der Gemeinde Gössenheim durchgeführte Markterkundung hat ergeben, dass kein Netzbetreiber einen eigenwirtschaftlichen Ausbau plant.
Ergebnis der Markterkundung
Markterkundungsverfahren - Anfrage
Die Gemeinde Gössenheim veröffentlicht eine Anfrage zu den Ausbauplänen der Netzbetreiber. Mit ihr soll abgefragt werden, ob sich Betreiber elektronischer Kommunikationsnetze ohne finanzielle Beteiligung Dritter in der Lage sehen, zu marktüblichen Bedingungen bedarfsgerechte Breitbanddienste im zu versorgenden Gebiet anzubieten. Die Gemeinde Gössenheim fragt außerdem in den "schwarzen Flecken" der Grundversorgung (vgl. Nr. 4.1.3 BbR PDF (158 KB)) die Netzbetreiber im Erschließungsgebiet einzeln zu ihren Ausbauplänen und zu ihren Ausbauaktivitäten der nächsten drei Jahre schriftlich an. Die detaillierte Anfrage finden Sie anbei.
Die Frist läuft bis zum 26. September 2014
Markterkundungsverfahren - Anfrage
Ergebnis der Ist- und Bedarfsermittlung für einen Breitbandausbau
Die Gemeinde Gössenheim hat im Zeitraum vom 29.04.2014 bis zum 06.06.2014 eine Online-Bedarfsermittlung im vorläufigen Erschließungsgebiet durchgeführt. Das Ergebnis dieser Befragung können Sie folgendem Dokument entnehmen:
Karte Gemeinde Gössenheim - Ergebnis Ist- und Bedarfsanalyse
Festlegung des vorl. Erschließungsgebietes im Rahmen der bayer. Hochgeschwindigkeitsförderung
Festlegung des vorläufigen Erschließungsgebietes im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen in Bayern. Der Freistaat Bayern strebt mit dem neuen Förderprogramm einen schrittweisen Ausbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream und mindestens 2 Mbit/s im Upstream an.
Die Gemeinde Gössenheim hat ein Erschließungsgebiet festgelegt, in der Bedarf für den Breitbandausbau nach den Förderrichtlinien besteht. Das Erschließungsgebiet ergibt sich aus der beiliegenden Karte.
Die Gemeinde Gössenheim will den Breitbandausbau schnellstmöglich vorantreiben. Hierzu sind gemäß Förderrichtlinien verschiedene Verfahrensschritte abzuarbeiten. Im ersten Schritt ist das vorläufige Erschließungsgebiet zu veröffentlichen.
Aus der Karte des Breitbandatlasses ist ersichtlich, dass das in der Übersichtskarte dargestellte vorläufige Erschließungsgebiet unterversorgt ist, d.h. die Downloadrate ist kleiner als 16 Mbit/s und die Uploadrate ist kleiner als 1Mbit/s.
Gemeinde Gössenheim, Gemeinde Sachsenheim - Übersichtskarte mit vorläufigem Erschließungsgebiet
Die Veröffentlichungsfrist läuft bis zum 06.06.2014
Für Rückfragen steht Ihnen unser Breitbandpate,
Herr Johannes Schmelz, gerne zur Verfügung.
Tel.: 09351 9724-23
Fax: 09351 9724-50
E-Mail: Johannes.Schmelz@vgem-gemuenden.bayern.de
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